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Dem Zürcher Kirchenmusikverband (ZKMV) gehören Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker an, die in evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der Kantone Zürich und Glarus tätig sind. Sie arbeiten als Organistinnen und Organisten, Kantorinnen und Kantoren und Dirigentinnen und Dirigenten von Chören und anderen kirchenmusikalischen Gruppen.


(Folgende Links führen zum Teil zur Homepage http://www.zhref.ch/intern/kirchenmusik, damit Doppelspurigkeiten vermieden werden können)

Adressen:

ZKMV:


Begrifflichkeit Kirchenmusik

Chorleiter (Funktion): Hat in erster Linie seinen Chor im Blick, probt mit diesem und legt das Programm fest.

Chorleiter (Ausbildung): Es gibt verschieden Ausbildungsstufen, welche als Chorleiter bezeichnet werden. Laienmusiker, welche die Ausbildung zum nebenamtlichen Chorleiter absolvieren, Berufsmusiker, die dieselbe Ausbildung durchlaufen, oder Absolventen einer Studiengangs Chorleitung.

Kantor (Funktion): Hat in erster Linie die Gemeinde als ganzes im Blick und plant und arbeitet zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Kirchgemeinde. In seiner Funktion ist er für die gesamte musikalische Vielfalt in der Gemeinde verantwortlich und koordiniert und fördert diese.

Kantor (Ausbildung): Der Ausbildung zum Kantor geht ein Instrumental- oder Gesangsstudium voraus. Als Aufbaustudium erfolgt die Kantorenausbildung, welche diverse fachspezifische, kirchliche Fächer beinhaltet. Grosser Wert wird auf berufsspezifische Fragen in bezug auf die Leitung einer Kantorei gelegt. Der Abschluss entspricht einem Doppel-Master (Instrumental / Vokal und Berufsdirigentendiplom).

Grundsätzliche Bemerkungen:
Häufig werden die obengenannten Bezeichnungen verwechselt, weil sie einerseits eine Ausbildung und andererseits eine Funktion benennen. Das ist nicht verwunderlich, da sich diese Bereiche auch häufig vermischen. So kann ein ausgebildeter Kantor sehr wohl einfach bei einem Chor als Chorleiter angestellt sein und damit aussschliesslich die Funktion des Chorleiters bekleiden. Andererseits kann z.B. ein Chorleiter durchaus auch kantorale Aufgaben übernehmen.

Wichtig ist die genaue Differenzierung von Funktion und Ausbildung in Anstellungsfragen. Dort wird nämlich je nach Einsatzbereich die berufliche Qualifikation oder die Berufserfahrung lohnrelevant.